Zum 01.04.2014 sind Netzbetreiber verpflichtet, die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur, hinsichtlich der Bilanzkreisabrechnung Strom verbindlich umzusetzten ("Mitteilung Nr. 8" zur Festlegung "Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)".
MaBiS 2.0 bringt neben Änderungen an bestehenden Prozessen (Versionierung normierter Lastprofile, Austausch von Netzzeitreihen) auch neue Prozesse mit sich. Dazu gehören u.a. die Übermittlung von Profildefinitionen, der Versand von Zuordnungsermächtigungen per Datenaustauch im EDIFACT-Format, An-/Abmeldung der Bilanzkreiszuordnung für Deltamengen, Korrekturabrechnung mit Zwischenbilanzierungstermin und die Abbildung des neuen Prozesses „Clearingliste für Abrechnungssummen Bilanzkreisabweichungssaldo (BAS) und Deltazeitreihen (DZR)“.