Am 4. August 2011 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zu und setzte damit die Richtlinien aus dem dritten EU-Binnenmarktpaket um. Die meisten Neuregelungen wirken sich auf Betreiber von Transport-, Verteil- und Objektnetzen sowie auf Messstellenbetreiber und Messdienstleister aus. In nur wenigen Paragrafen finden sich Änderungen, die das direkte Verhältnis zwischen Letztverbraucher und EVU betreffen. Diese jedoch haben weitreichende Konsequenzen auf die Prozesse und Datenhaltungen im Energievertrieb.