Okt07

EEG-Reform hat Auswirkungen auf die IT

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it-co punktDer Bundestag und der Bundesrat haben ein „Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechtes“ beschlossen (EEG). Schwerpunkt dieses Gesetzes sind Festlegungen für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien und deren Vermarktungsformen mit der Zielsetzung, den Ausbau weiter zu fördern und die Kosteneffizienz für den Ausbau zu erhöhen. Durch die Vorgaben ergeben sich außerdem neue Anforderungen an die Netzbetreiber und deren IT-Systeme.

Gesetzliche Grundlagen

Zielsetzung des neuen EEG ist es, den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgen voranzutreiben und die Kosten für den Letztverbraucher (EEG-Umlage) durch eine Marktintegration der erneuerbaren Energien einzudämmen. Im Gesetz werden die neuen Ausbauziele genannt. Wie bisher besteht für den Netzbetreiber die Verpflichtung, Erzeugungsanlagen für Strom aus erneuerbaren Energien anzuschließen und den damit erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und zu verteilen.

Im Hinblick auf eine Kostendämpfung für den Letztverbraucher für Strom aus erneuerbaren Energien beinhaltet das EEG 2014 Änderungen bezüglich der Vermarktungsformen. Eine Erhöhung der Marktintegration wird durch einen Übergang von der gesetzlich regulierten Form der Einspeisevergütung zu einer marktwirtschaftlich orientierten Vergütung erreicht. Im neuen EEG wird daher die direkte Einspeisevergütung auf einige Ausnahmefälle eingeschränkt, so dass die geförderte Direktvermarktung von Strom zukünftig die übliche Vermarktungsform sein wird.

Die bisher häufig verwendete Vermarktungsform mit einer gesetzlich festgelegten vom Netzbetreiber zu zahlenden Vergütung an den Anlagenbetreiber (§ 16) ist nach dem neuen EEG nur noch für Kleinanlagen möglich (max. 500 KW installierte Leistung bei einer Inbetriebnahme bis Ende 2015, danach max. 100 KW installierte Leistung).

Zukünftig wird die geförderte Direktvermarktung (Marktprämie) die gängige Vermarktungsform sein. In dieser Vermarktungsform wird der eingespeiste Strom vom Anlagenbetreiber an einen Dritten veräußert. Der Anlagenbetreiber erhält eine Förderung in Form einer Marktprämie vom Netzbetreiber. Nach dem im EEG festgelegten Verfahren ergibt sich die vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber zu zahlenden Marktprämie aus der Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert und dem Monatsmarktwert. Der Monatsmarktwert wird in Abhängigkeit von Anlagenparametern aus den Preisen am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE ermittelt.

In Ausnahmefällen (z. B. Ausfall des Direktvermarktungsunternehmens) können vom Anlagenbetreiber gesetzlich festgelegte Vergütungssätze beansprucht werden. Die Vergütung richtet sich nach dem für die Marktprämie festgelegten anzurechnenden Wert minus eines Abschlags von 20 %. Somit stellt diese Vermarktungsform wegen der unattraktiven Vergütung für längere Zeiträume keine wirtschaftliche Alternative dar.

Die Förderung wird für 20 Kalenderjahre nach Inbetriebnahme gewährt. Ein Wechsel der Vermarktungsformen sowie eine prozentuale Aufteilung der Einspeisemenge auf verschiedene Vermarktungsformen sind möglich.

Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung ist eine stabile Prozessabwicklung in den IT-Systemen angezeigt. Durch das neue EEG entsteht ein Anreiz für den Anlagenbetreiber, den Vermarkter seiner Einspeisemengen nach marktwirtschaftlichen Aspekten zu bestimmen. Daher ist mit einer Steigerung der Anzahl der Wechselprozesse im Bereich der Direktvermarktung zu rechnen. Für die IT-Systeme entstehen somit die neue Anforderung, die Prozesse der EEG-Vermarktung auch automatisiert und massentauglich abzubilden.

 

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Fazit

Durch die Neugestaltung der Vermarktungsformen wird der Einfluss von marktwirtschaftlichen Bedingungen im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert so dass eine positive Auswirkung auf die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage wahrscheinlich ist. Aufgrund der forcierten Marktintegration von neuen Einspeiseanlagen wird eine effiziente Prozessabwicklung in den IT-Systemen erforderlich.

 

Verfasser: Dr. Peter Breuer, enerson it-consulting GmbH

 

Unter Download können Sie den Artikel aus der Zeitschrift energiespektrum als PDF herunterladen.

 

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