• lsungen neu
  • lsungen neu
  • co neu
  • kommunal neu
  • it neu
  • telco neu2
  • hc neu
  • so neu
Dez25

Neues EEG tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

Kategorien // consulting, Energiewirtschaft, News

Am 30.06.2011 verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 im Zusammenhang mit weiteren Gesetzen und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Atomenergie. Grundlage ist der Entwurf der Bundesregierung zum EEG 2012 vom 06.06.2011.

Die Gesetzesreform verfolgt zum einen das Ziel, eine weitere Förderung der erneuerbaren Energien und gleichzeitig im EEG 2009 festgestellte Fehlentwicklungen zu entgegnen. Allein bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35% erhöht werden.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Biomasse (§§27 und 27a bis c)
Gestrichen ist die Förderung von Strom aus der Altholzverbrennung und aus flüssiger Biomasse; kleine Hofanlagen zur Vergärung von Gülle bilden zukünftig eine Sonderkategorie.

Im Bereich Biogas ergeben sich wesentliche Änderungen mit dem Inkrafttreten des EEG 2012 zum 1.01.2012. Im Vergleich zum EEG 2009 wird im EEG 2012 die Grundvergütung angehoben. Ab dem 1.01.2012 werden der Nawaro-Bonus, der Gülle-Bonus und der KWK-Bonus abgeschafft. Für den Nawaro-Bonus und den Gülle-Bonus sieht der § 27 Abs. 2 EEG 2012 Ansprüche auf eine Vergütungserhöhung vor.

Die konkrete Vergütung errechnet sich aus der Grundvergütung (§ 27 Abs. 1 EEG 2012) und der erhöhter Vergütung (§ 27 Abs. 2 EEG 2012). Die erhöhte Vergütung wird bei der Verwendung von Substraten der Klassen I und II anteilig gewährt. Der Anteil an der Vergütungserhöhung bemisst sich nach dem Energiegehalt der jeweils verwendeten Substrate. Nach dem EEG 2012 (§ 27 Abs. 5) wird nur eine Vergütung gewährt, insofern ein Einsatzstoff-Tagebuch geführt wird. Die Einhaltung der Voraussetzung hat ein beauftragender Umweltgutachter jährlich zu bestätigen.

Der KWK-Bonus wurde vollständig abgeschafft und findet im EEG 2012 keinen Ersatz. Nunmehr ist es zwingende Voraussetzung, im ersten Jahr 25% und in den folgenden Jahren mindestens 60% der Wärme auszukoppeln und zu nutzen. Hierbei können 25% der erzeugten Wärme für die Beheizung des Fermenters angerechnet werden. Die Einhaltung ist jährlich durch ein Gutachten eines Umweltgutachters zu bestätigen.
Für Biogasanlagen, die nach dem 01.01.2012 in Betrieb genommen werden, ergibt sich für die Vergütung inklusive der Erhöhungen eine Verringerung um jährlich 2,0% (Degression) ab 2013. Für alle Biogasanlagen, mit einer installierte Leistung von mehr als 750 KW und die nach dem 31.12.2013 in Betrieb genommen werden, entfällt der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung vollständig. Sie erhalten nur noch die Marktprämie.

Profitieren werden Anlagenbetreiber von Biogasanlagen, die Bioabfälle vergären und deren Anlage nach dem 01.01.2012 in Betrieb genommen werden. Unter Einsatz von mindestens 90 Masseprozent Bioabfall erhält der Anlagenbetreiber bis zu einer Anlagenleistung von 20 MW eine Vergütung. Anlagen, die nach dem 31.12.2013 in Betrieb genommen werden, erhalten nur eine erhöhte Vergütung, wenn die installierte Leistung 750 KW nicht übersteigt. Altanlagen werden in diesem Rahmen nicht gefördert.

Markt-, Netz- und Systemintegration:
Um Netzüberlastungen entgegen zu wirken, müssen EEG-/KWK-Anlagen mit einer Anlagenleistung von mindestens 100 kW mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung ausgestatten werden. 

Für die Formen der Direktvermarktung sieht der Gesetzgeber zum einen eine Marktprämie vor und zum anderen soll hiermit eine Verringerung der EEG-Umlagen durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen erreicht werden. Ergänzt wird das Prämiensystem um die Flexibilitätsprämie. Hiermit werden Anreize für Anlagenbetreiber gesetzt, bedarfsorientiert Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen.

Weitere Änderungen zielen auf eine Ertüchtigung der Windkraft (§30), insbesondere das sog. Repowering, ab, ältere Windenergieanlagen durch modernere, leistungsfähigere Windenergieanlagen, vorzugsweise in Windparks zu ersetzen. 

Weitere Änderungen zum Erneuerbaren Energie Gesetz 2012, siehe auf der Internetseite: EEG-Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG

enerson training bietet EEG Grundlagenseminar zur Abrechnung von Einspeiseranlagen an

Durch die jüngste Novelle des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) nimmt die Komplexität der relevanten gesetzlichen Regelungen weiter zu.

Die enerson training GmbH hat deshalb ein Grundlagenseminar zur Abrechnung von Einspeiseanlagen entwickelt, welches neben den wesentlichen gesetzlichen Regelungen und Abrechnungsvorschriften des EEG 2012 auch alle heute noch relevanten Inhalte der Vorgängerversionen des EEG der Jahre 2009, 2004 und 2000 beinhaltet.

Marco Frommholz
EEG Experte der enerson consulting GmbH

Alle unsere Artikel finden Sie im Menü unter "News"

Login