enerson academy bietet neues Seminar „Datenschutz für Führungskräfte“ an
Vermutlich haben Sie diesen Hinweis schon einmal gehört: „ Dieses Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet“. Hört sich harmlos an, ist es aber nicht. Hätten Sie gewusst, dass Sie hier gegen den § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen und mit bis zu drei Jahren Haft rechnen müssen? Übrigens, nicht der Teamleiter oder der Leiter des Kundenzentrums wird belangt, sondern die Geschäftsleitung! Und kennen Sie den Unterschied, ob eine Videokamera zur Überwachung der Tiefgarageneinfahrt starr befestigt oder beweglich ist? Da ist keiner? Leider falsch. Auch hier würde man bei einer beweglichen Kamera gegen Gesetze verstoßen.
Diese und ähnliche Themen werden im neuen Seminar der enerson academy behandelt. Ein Referent aus der Energiewirtschaft, der für mehrere Energieversorgungsunternehmen als Datenschutzbeauftragter tätig ist, erzählt aus seiner täglichen Praxis. Diskutieren Sie mit ihm über Fälle, die aus Ihrer Sicht einfach aussehen, aber ggf. komplizierter werden können, als es auf den ersten Blick scheint. Tauschen Sie sich mit anderen Führungskräften aus, was bei der Steuerung externer Dienstleister erlaubt und notwendig ist. Tauschen Sie sich aus, warum eine einfache Datenschutzerklärung Ihres Dienstleisters, der Ihre Kundendaten bearbeitet, nicht ausreichend ist. Und partizipieren Sie von den Erfahrungen, was bei Neueinstellungen und Personalrecherchen zu beachten ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann können Sie sich über den beigefügten Link die Seminarbeschreibung ansehen. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der enerson academy gerne zur Verfügung.