Änderung der Grundversorgungsverordnungen
Am 17.02. hatte das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung energiewirtschaftlicher Verordnungen verabschiedet. Hierdurch wird die Grundlage für den schnelleren Lieferantenwechsel, der laut EnWG nur noch maximal drei Wochen (gleich zehn Werktage) dauern darf, geschaffen. Sobald der Bundesrat zustimmen und die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, können die Änderungen in Kraft treten – vermutlich noch im März.
Übergangsfristen aus EnWG sind abgelaufen
Neben den Grundversorgungsverordnungen werden auch die Netzzugangsverordnungen sowie die Messzugangsverordnung angepasst. Unternehmen, die die Verordnungstexte auf Ihren Internetseiten zum Download anbieten, sollten die Texte aktualisieren. Damit allein ist es jedoch nicht getan, denn die Anpassungen, die sich hieraus, aus dem neuen EnWG und den geänderten Prozessbeschreibungen GPKE und GeLiGas ergeben, sind äußerst umfangreich.
Bis zum 04.02.2012 hatten Unternehmen Zeit, auch die letzten Anforderungen aus dem neuen EnWG in die Praxis umzusetzen. Der weitaus größte Teil der Änderungen hätte bereits im August umgesetzt werden sollen. Seitdem müssen sich z. B. die Firmierungen der Netzgesellschaften von den Vertriebsgesellschaften deutlich unterscheiden, Rechnungs- und Vertragsformulare neue Inhalte aufweisen, Prozesse rund um das Beschwerdemanagement implementiert worden sein etc.
Eine kurze Checkliste zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen und der To-Dos bietet enerson hier zum Download an. Gern unterstützen wir Sie bei der Konzeption und der praktischen Umsetzung in Ihren IT-Systemen.