Am 01.04.2014 sind Netzbetreiber verpflichtet, die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur, hinsichtlich der Bilanzkreis-
abrechnung Strom verbindlich umzusetzten ("Mitteilung Nr. 8" zur Festlegung "Marktregeln für die Durchführung der
Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)".
MaBiS 2.0 bringt neben Änderungen an bestehenden Prozessen (Versionierung normierter Lastprofile, Austausch von
Netzzeitreihen) auch neue Prozesse mit sich. Dazu gehören u.a. die Übermittlung von Profildefinitionen, der Versand von
Zuordnungsermächtigungen per Datenaustauch im EDIFACT-Format, An-/Abmeldung der Bilanzkreiszuordnung für Deltamengen,
Korrekturabrechnung mit Zwischenbilanzierungstermin und die Abbildung des neuen Prozesses „Clearingliste für Abrechnungs-
summen Bilanzkreisabweichungssaldo (BAS) und Deltazeitreihen (DZR)“.
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